Erlaßsünde
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Erlaßsünde — (läßliche, Laßsünde, Peccatum veniale), nach der röm. Kirchenlehre eine nicht notwendig durch das Sakrament der Beichte zu tilgende Sünde; bei den Protestanten eine verzeihbare Schwachheitssünde der Wiedergebornen. Vgl. Sünde … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Läßliche Sünde — Läßliche Sünde, s. Erlaßsünde … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Peccātum — (lat.), Sünde; P. originis oder originale, Erbsünde; P. veniale, läßliche oder Erlaßsünde … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Peccatum — Peccātum (lat.), Vergehen, Sünde; P. veniāle, Erlaßsünde (s.d.) … Kleines Konversations-Lexikon
Laßsünde, die — Die Laßsünde, plur. die n, in der Römischen Kirche, eine läßliche Sünde oder Erlaßsünde, eine geringe Sünde, welche leicht erlassen oder vergeben werden kann; zum Unterschiede von einer Todsünde … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart